Ab 1. Februar 2018 mehr Rechte für gewaltbetroffene Frauen in Deutschland
Die Istanbul-Konvention tritt in Kraft

Wir begrüßen das Inkrafttreten der Istanbul-Konvention als bedeutsamen Meilenstein im Einsatz gegen Gewalt an Frauen und Mädchen.
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, bekannt als Istanbul-Konvention, stellt deutliche Anforderungen an die Gleichstellung und Nichtdiskriminierung, aber auch an die Prävention, Intervention und Unterstützung bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen.
Darin wird eine aktive Gleichstellungspolitik, um geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen, gefordert.
Die Konvention schreibt in Artikel 22 fest, dass es für alle Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt spezialisierte Hilfen geben muss, die gut erreichbar und mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind.
Dazu gehören die spezialisierten Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen wie die Frauenberatungsstelle Meschede.

Grundsätzlich aber fehlen vor allem im ländlichen Raum Fachberatungsstellen, an die Betroffene sich wenden können. Viele Fachberatungsstellen, so auch die Frauenberatungsstelle Meschede, sind nicht barrierefrei, sie müssen ihre Sprechzeiten beschränken, es fehlt das Geld für Dolmetscher_innen in der Beratung.
Die Finanzierung der Fachberatungsstellen wird meist im Rahmen nicht abgesicherter ‚freiwilliger Leistungen‘ von Ländern und Kommunen gestellt, die stetig neu beantragt werden müssen.
Dazu sagt Jana Schlömer, Mitarbeiterin der Frauenberatungsstelle Meschede: „Die Anfragen an die Fachberatungsstellen nehmen kontinuierlich zu – von Betroffenen, Fachkräften oder Angehörigen. Das spricht für den Erfolg unserer Arbeit, bringt uns aber in schwierige Situationen. Jetzt, da die Istanbul-Konvention geltendes Recht ist, muss mehr Geld ins System.“
Die Frauenberatungsstelle Meschede hält für die Umsetzung der Konvention eine politische Gesamtstrategie für zentral, denn die Beendigung geschlechtsspezifischer Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auch müssen bestehende Benachteiligungen aufgrund von Herkunft, Behinderung oder Geschlechtsidentität beseitigt werden.